28. April 2009
Großzügigere Ermäßigungen im Schwimmbad
Stadtrat beschließt neue Entgeltordnung
Der Stadtrat hat beschlossen, ab der Sommersaison eine neue Entgeltordnung einzuführen. Geändert werden die Bedingungen für die ermäßigten Eintrittspreise. Zukünftig werden alle schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf die Art der Behinderung, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind (ab 50 % Grad der Behinderung) nur den reduzierten Preis zahlen. Studenten wird nur noch bis zum 25. Lebensjahr die Ermäßigung zugestanden. Dafür erhalten zukünftig alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahren, die Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Empfänger von Hilfe von Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, kostenfreien Eintritt.
Pressespiegel
Neues Bäder-Entgelt Rheinpfalz, 28. April 2009